Welche Schäden sind erstattungsfähig und wie geht der Geschädigte an die Durchsetzung seines Schadens heran?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen materiellem Schaden (Sachschaden) und immateriellem Schaden (Personenschaden).

Bei Verkehrsunfällen wird fast immer ein Sachschaden verursacht. Zu Personenschäden kommt es nicht so häufig. Zu beachten ist auch, dass die Durchsetzung von Personenschäden etwas schwieriger ist. Dies hängt damit zusammen, dass zum einen die Schadenhöhe schwieriger zu bestimmen ist und zum anderen regulieren die Versicherungen sehr zurückhaltend bei immateriellen Schäden.

Zu unterscheiden ist daher zwischen Sachschaden und Personenschaden!

Sachschaden/ materieller Schaden:

Grundsätzlich können folgende Schadenpositionen als Sachschaden geltend gemacht werden:

  • Abschleppkosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Entsorgungskosten
  • Kaskoschaden
  • Kleiderschaden
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Rabattverlust
  • Rechtsanwaltskosten
  • Reparaturkosten/ Wiederbeschaffungswert/ Mehrwertsteuer
  • Sachverständigenkosten
  • sonstige Schäden, wie Standgeld, Unkostenpauschale, Verdienstausfall,    
  • Wertminderung

Reparaturkosten/ Wiederbeschaffungswert/ Mehrwertsteuer:

Ein Schaden am Fahrzeug bedeutet in den häufigsten Fällen vor allem die Reparaturkosten. Diese sind unabhängig davon zu erstatten, ob eine Reparatur tatsächlich durchgeführt wird oder nicht, wenn sie niedriger sind als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Fahrzeuges.