Das Mietrecht umfasst unter anderem das Wohnraum- und Gewerberaummietrecht, die Vertragsgestaltung und Prüfung von Mietverträgen, die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Mieterhöhungsverlangen, Mietrückständen und Kündigungen sowie Mietzinsinkasso, Mietvertragsabwicklung einschließlich Schönheitsreparaturen und Räumungsklagen.

Das Wohnungseigentumsrecht gliedert sich auf in die Rechte der Wohnungseigentümer als Gemeinschaft gegenüber Dritten, z.B. Dienstleistern, wie die Verwaltung, die Reinigungs- und Bauunternehmen, als auch die Rechte und Pflichten der jeweiligen Eigentümer untereinander, z.B. die Anfechtung von unwirksamen Beschlüssen, Unterlassungen usw..

Auch hier stehen wir als Kanzlei für Ihre Rechte ein.