In diesem Rechtsgebiet stehen vor allem die Rechte der Ehepartner zueinander, Fragen wirtschaftlicher Art im Falle der Scheidung, wie Zugewinnausgleichsansprüche, Zuweisungen von Wohnungen oder Häusern, das Unterhaltsrecht zu Ehegatten oder Kindern und das Umgangsrecht im Vordergrund.

Bei der Vertretung des Mandanten sollte das Ziel sein, dass die Parteien sich einigen, immer gerade dann, wenn minderjährige Kinder von einer Trennung und/oder Scheidung der Eltern bzw. Ehepartner betroffen sind; denn letztlich bleiben die Ehepartner als Eltern - auch nach einer Trennung und der Neugründung von Partnerschaften oder Familien – dauerhaft über die gemeinsamen Kinder miteinander verbunden.

Bei fehlender Einigungsbereitschaft gilt es jedoch frühzeitig, die notwendigen Schritte einzuleiten, um nicht Gefahr zu laufen, finanzielle Einbußen zu erleiden.