Unter das Gebiet des allgemeinen Zivilrechts fällt das gesamte Spektrum der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Bürgern, vor allem das Vertrags- und Gewährleistungsrecht, die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie der Geltendmachung von Rechten aus dem Kaufrecht, z.B. für Kraftfahrzeuge etc..