Für die Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts stehen wir sowohl Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Verfügung.

Hier geht es um die Fragen des Kündigungsschutzes, Kündigungsschutzklagen, Eingruppierungsklagen oder um die Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, Entgeltbestandteilen etc.. Auch in größeren Betrieben stehen wir für die Geltendmachung von Mitbestimmungsrechten zur Verfügung.

Auf Arbeitgeberseite beschäftigen wir uns mit Rechtsfragen der Strategie und Ausrichtung eines Unternehmens und der Personalpolitik, der Vorbereitung von Kündigungen, Ausarbeitung von Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen, der Abwehr von Kündigungsschutzklagen und der Abwehr von Geltendmachung individualrechtlicher oder kollektivrechtlicher Ansprüche der Arbeitnehmer.